Unsere FAQ
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN AN EINEN KFZ GUTACHTER
In der Regel entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten. Die gegnerische Versicherung übernimmt sowohl das Gutachten als auch weitere anfallende Posten – ganz ohne Vorleistung Ihrerseits.
Notieren Sie wichtige Daten, sichern Sie die Unfallstelle und tauschen Sie Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus. Danach können Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen – wir helfen Ihnen weiter, auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt bei klarer Sachlage die gegnerische Versicherung.
Ein professionelles Gutachten dokumentiert den Schaden exakt und liefert eine fundierte Basis für die Regulierung – inklusive Restwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten.
Je nach Fall kann juristische Unterstützung sinnvoll sein. Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu erfahrenen Partnerkanzleien her, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben.
Wenn Sie nicht schuldhaft am Unfall beteiligt sind, übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer.
Wenn Sie der Geschädigte sind, besteht keine Pflicht, Ihre eigene Versicherung zu informieren. Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall verursacht haben – dann ist die Meldung zwingend notwendig.
Sie entscheiden: Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Reparaturkosten netto – ohne Umsatzsteuer. Bei Reparatur nach Rechnung erhalten Sie die volle Erstattung. Auch eine spätere Reparatur mit nachträglicher Steuererstattung ist möglich.
